B-17-11-20-002
Einrichtungsleiter
Heimleiterqualifikation nach § 2 HeimPersVO liegt vor. In den letzten 18 Jahren habe ich fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten in der stationären und ambulanten Altenarbeit gewonnen. Meine Stärken sehe ich in meiner schnellen Auffassungsgabe, meinem lösungsorientierten Ansatz und meiner ausgeprägten Kommunikationsstärke. Dadurch gelingt es mir immer wieder, wichtige Herausforderungen zu meistern.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns.
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